Baumfällung mit der Seilklettertechnik

Das fachkundige Fällen von Bäumen ist eine wichtige Aufgabe, um den Baumbestand zu erhalten und zu schützen. Abgestorbene, kranke oder morsche Bäume können besonders leicht brechen oder umstürzen und sind daher eine Gefahr für Mensch und Umgebung. Bei einem nicht verkehrssicheren Baum kann der Gesetzgeber die Fällung sogar verlangen, damit es weder zu Schäden noch zu Verletzungen durch herunterfallende Äste kommt.

Darüber hinaus behindern tote oder geschädigte Bäume das Nachwachsen von gesunden jüngeren Exemplaren. In Parks, Grünanlagen und Privatgärten sowie an Straßen werden daher regelmäßig Bäume gefällt, um für mehr Licht, Luft und neuen Raum zu sorgen. Und zu guter Letzt gibt es immer wieder Streit um Bäume, die etwa zu nah an Gebäuden oder Grundstücksgrenzen stehen oder so viel Schatten werfen, dass der Nachbar keine Sonne mehr abbekommt. Oft ist die Baumfällung dann der einzige Weg, das Problem dauerhaft aus der Welt zu schaffen.

Sichere Baumfällarbeiten im Stadtgebiet und in schwierigem Gelände

Bei einem freistehenden Baum kann der Stamm einfach bodennah abgesägt werden. Ein Baum, der an einer schwer zugänglichen Stelle steht, etwa am Hang, am Ufer oder zwischen Häusern, darf jedoch nicht einfach irgendwohin umfallen, sondern muss kontrolliert und schrittweise abgetragen werden. Hierfür setze ich die Seilklettertechnik ein.

Sie wollen einen Baum fällen lassen und brauchen einen erfahrenen Profi, der auch dort hinkommt, wo Hubsteiger und schweres Gerät keinen Platz finden oder zu viel Schaden anrichten würden? Dann rufen Sie mich an oder senden Sie mir Ihre Anfrage einfach per Mail oder Kontaktformular.

Brauche ich für die Baumfällung eine Genehmigung?

Ab einer bestimmten Baumgröße ist eine Fällgenehmigung erforderlich. Wie groß der Baum höchstens sein darf, um ohne Genehmigung gefällt zu werden, ist allerdings nicht in jeder Gemeinde gleich. In den meisten Kommunen und Städten müssen Sie eine behördliche Genehmigung einholen, wenn Ihr Baum einen Stammumfang von 80 cm oder mehr aufweist – gemessen wird der Stamm in einer Höhe von 1 m bis 1,30 m. Hat der Baum mehrere Stämme, genügt es bereits, wenn einer davon einen Umfang von 50 cm oder mehr hat.

Einholen können Sie die Fällgenehmigung auf dem Bauamt Ihrer Gemeinde bzw. dem städtischen Bezirksamt. Auch ein Besuch bei der Kreisnaturschutzbehörde lohnt sich, wenn Sie vor der Baumfällung auf Nummer sicher gehen möchten.

Jede Baumfällgenehmigung wird als Einzelfallentscheidung erteilt und gilt nur für diesen einen Baum. Außerdem kann sie bei alten oder geschützten Bäumen mit Vorgaben verknüpft sein, etwa einer Nach- bzw. Ersatzpflanzung von Bäumen.

Ich übernehme Ihre Baumfällarbeiten, entferne den Baumstumpf, berate Sie zur Nachpflanzung von Bäumen und berate Sie gern ausführlich über Baumpflege und die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen. Sie haben Fragen zur Baumfällung, wünschen eine persönliche Beratung oder möchten einen Termin zur Standortbegehung vereinbaren? Melden Sie sich einfach, ich bin für Sie da und löse auch knifflige Baumprobleme.