Baumschutz

Der Baumschutz kann von jeder Kommune selber erlassen werden. Dieser regelt den Umgang von privaten Grundstückseigentümern mit Bäumen.

*Die Baumschutzsatzung der Stadt Wuppertal gilt seit dem 29. Oktober 2019*

Vor einer Baumfällung oder einem Kronenrückschnitt muss bei der zuständichen Behörde eine Ausnahme Genehmigung eingeholt werden. Die Kontakte der jeweils zuständigen Sachbearbeiter sind auf den Internetseiten der Städte zu bekommen.
Welche Bäume oder Gehölze geschützt sind, variiert von Stadt zu Stadt.

Grundsätzlich gilt, der gesamte Baum ist geschützt, Stamm, Krone und die Wurzeln.

Welche Bäume bei Ihnen geschützt sind und welche Maßnahmen Verboten bzw erlaubt sind, können Sie in den folgenden Satzungen nachlesen: