Sichtkontrolle
Die fachlich anerkannte Methode ist die Sichtkontrolle vom Boden aus. Wichtig ist die Stand- und Bruchsicherheit der Bäume, außerdem achten wir auf Totholz, Schäden an der Rinde, Pilzkonsolen und weitere Defektmerkmale.
Entdecken wir in diesem Rahmen Hinweise auf eingeschränkte Gesundheit und Verkehrssicherheit, ist eine eingehende Untersuchung notwendig. Bei dieser erweiterten Kontrolle wird je nach Situation und Befund eine geeignete Untersuchungsmethode verwendet.
Grundsätzlich unterscheiden wir zwei Arten von Baumkontrollen: die Regelkontrolle und die anlassbezogene Zusatzkontrolle – beide erfolgen in Form der qualifizierten Sichtkontrolle.
Regelkontrolle
Die Regelkontrolle erfolgt üblicherweise zweimal pro Jahr – jeweils einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Unter günstigen Bedingungen (z. B. junge, vitale Bäume in wenig frequentierter Umgebung) lässt die FLL-Richtlinie hingegen Intervalle von bis zu drei Jahren zu. Das konkrete Kontrollintervall richtet sich nach Standort, Nutzungsintensität, Lebensphase und Gesundheitszustand des Baumes.
Einhergehend mit der Regelkontrolle wird die Dokumentationspflicht der Baumkontrollen eingehalten.
Zusatzkontrolle
Die Zusatzkontrolle wird unabhängig von der Regelkontrolle durchgeführt und setzt in der Regel einen Anlass voraus. Beispielsweise nach extremen Witterungsereignissen, Schadensfällen oder erheblichen Veränderungen im Baumumfeld ist eine außerplanmäßige Sichtkontrolle erforderlich.