Regelmäßige Baumkontrolle ist Pflicht für Baumeigentümer

Jeder Baumbesitzer muss dafür Sorge tragen, dass von seinen Bäumen so wenig Gefahr wie möglich ausgeht. Regelmäßige Baumkontrollen sind daher vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht gilt für jeden, auf dessen Grund ein Baum steht – für Städte und Gemeinden ebenso wie für private Garten-, Park- und Waldbesitzer.

Stand der Technik bei der Baumkontrolle ist die Regelkontrolle nach FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau), durchgeführt von einem speziell geschulten und zertifizierten Baumkontrolleur. Ich bringe die notwendige Ausbildung und Qualifikation mit, prüfe Ihre Bäume, dokumentiere deren Zustand und empfehle bei Bedarf geeignete Maßnahmen für optimale Stabilität und Standsicherheit. Beauftragen Sie mich mit den vorschriftsmäßigen Baumkontrollen, um als Baumbesitzer verantwortungsvoll zu handeln und auch juristisch immer auf der sicheren Seite zu sein.

Was passiert bei der Baumkontrolle?

Zunächst wird der Baum vom Boden aus genau in Augenschein genommen. Dabei achte ich vor allem auf die Stand- und Bruchsicherheit, aber auch auf Defektmerkmale wie Pilzkonsolen, Rindenschäden oder Totholz. Wenn ich etwas entdecke, das die Gesundheit und/oder Verkehrssicherheit des Baumes beeinträchtigt oder gefährlich werden kann, dokumentiere ich die festgestellten Schäden und Warnhinweise für Ihre Unterlagen.

Bei verdächtigen Merkmalen empfehle ich nach der Sichtkontrolle eine genauere Prüfung, etwa eingehende Untersuchungen gemäß den FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien. Sind Sie damit einverstanden, klettere ich mit der Seiltechnik auf Ihren Baum und gehe den Hinweisen mit Hilfe spezieller Techniken und Werkzeuge auf den Grund.

Anschließend kann ich Ihnen detaillierte Informationen über den Zustand des Baumes geben und geeignete Maßnahmen zur Baumpflege bzw. Wiederherstellung der Verkehrssicherheit vorschlagen.

Übrigens: Das schriftliche Protokoll, das Sie nach jeder Baumkontrolle von mir erhalten, ist nicht zu verwechseln mit einem Baumgutachten zum Nachweis des Baumwerts oder zur Ermittlung der Schadenshöhe nach einem Unfall. Baumgutachten, die das Gericht bei einem Rechtsstreit oder Bewertungsverfahren beauftragt, müssen strenge Rechts- und Formalkriterien erfüllen und werden daher von ÖBV-Baumgutachtern – öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen – erstellt.

Höhere Gewalt und Zumutbarkeit

Bäume sind Lebewesen, daher ist ihr „Verhalten“ nur bedingt vorhersehbar. Bei Unwettern, etwa Sturm oder Hagel, können auch starke und gesunde Bäume brechen oder umstürzen. Solche Schäden durch höhere Gewalt lassen sich auch mit regelmäßigen Baumkontrollen nicht völlig ausschließen. Wäre der Schaden allerdings durch rechtzeitiges Eingreifen zu verhindern gewesen, kann er dem Baumeigentümer zur Last gelegt werden.

Der Gesetzgeber schreibt nicht klar vor, in welchem Abstand Bäume kontrolliert werden müssen. Als zumutbar gilt eine Baumkontrolle ein- bis zweimal pro Jahr. Bei stabilen Bäumen kann das empfohlene Kontrollintervall jedoch bis zu drei Jahre betragen – je nachdem, welche Ergebnisse die Regelkontrolle bringt. Eine halbjährliche Kontrolle (einmal im belaubten, einmal im unbelaubten Zustand) hilft besonders bei alten, verwilderten oder vorgeschädigten Bäumen, Krankheiten, Schädlinge und Unfallrisiken frühzeitig zu erkennen.

Sind besondere Maßnahmen zur Verkehrssicherung erforderlich – etwa eine Krankheits- oder Schädlingsbekämpfung, der Rückschnitt gefährdeter Äste, eine Kronenkürzung oder Kronensicherung, müssen diese vom Besitzer umgehend veranlasst werden. Ansonsten bleibt nur, den unsicheren Baum fällen zu lassen, um Unfällen vorzubeugen und Ärger zu vermeiden.