Regelmäßige Baumkontrollen sind eine Voraussetzung, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Sie ist gesetzlich festgelegt (§ 823 BGB) und in den FLL-Baumkontrollrichtlinien (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) nachzulesen. Wir sind entsprechend geschult und zertifiziert, somit erfüllen wir diese Angaben während der Baumkontrollen.
Sichtkontrolle
Die Sichtkontrolle wird vom Boden ausgeführt. Das ist die fachlich anerkannte Vorgehensweise, bei der wir vor allem die Stand- und Bruchsicherheit im Auge haben. Außerdem achten wir auf Defektmerkmale wie Pilzkonsolen, Totholz oder Schäden an der Rinde.
Ob eine erweiterte Kontrolle notwendig ist, hängt davon ab, ob wir Hinweise auf Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit und Gesundheit finden. Wir wählen dabei je nach Befund eine der zwei Arten der Baumkontrolle: die anlassbezogene Zusatzkontrolle oder die Regelkontrolle – beides sind Formen der qualifizierten Sichtkontrolle.
Regelkontrolle
Vor allem bei kranken oder alten Bäumen sollte eine Regelkontrolle zweimal pro Jahr durchgeführt werden – idealerweise abwechselnd im belaubten und nicht belaubten Zustand. Die FLL-Richtlinie lässt unter günstigen Bedingungen allerdings auch größere Intervalle von bis zu drei Jahren zu. Das betrifft junge und vitale Bäume, die in weniger stark besuchten Bereichen stehen. Die Kontrollintervalle richten sich also nach der Lebensphase und dem Zustand des Baums, nach seinem Standort und dem Fußgängeraufkommen.
Im Anschluss an die Baumkontrolle kommen wir selbstverständlich auch der Dokumentationspflicht nach.
Zusatzkontrolle
Die Zusatzkontrolle wird unabhängig von der Regelkontrolle durchgeführt, meist infolge eines bestimmten Anlasses. Diese außerplanmäßigen Sichtkontrollen sind beispielsweise nach extremen Wettereinflüssen oder Baumaßnahmen am Standort notwendig.