Als geschulte und zertifizierte Baumkontrolleure kennen wir die FLL-Baumkontrollrichtlinien (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau). Sie leiten sich aus dem Gesetz (§ 823 BGB) ab und werden für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht vorausgesetzt.
Sichtkontrolle
Die Kontrolle vom Boden aus ist die fachlich anerkannte Methode, die sogenannte Sichtkontrolle. Vorrangig achten wir dabei auf die Stand- und Bruchsicherheit. Wichtig dafür sind Defektmerkmale wie Schäden an der Rinde, Totholz oder Pilzkonsolen.
Eine eingehende Untersuchung wird dann nötig, wenn wir Hinweise darauf finden, dass die Gesundheit und Verkehrssicherheit eingeschränkt sind. Dabei unterscheiden wir zwischen zwei Formen der qualifizierten Sichtkontrolle: Die Regelkontrolle und die Zusatzkontrolle.
Regelkontrolle
Die Kontrollintervalle für Regelkontrollen sind nicht in Stein gemeißelt, sondern von Bedingungen wie dem Standort und dem Besucheraufkommen sowie der Lebensphase und Vitalität des jeweiligen Baumes abhängig. Insbesondere bei älteren oder bereits geschädigten Gehölzen sind zwei Kontrollen pro Jahr üblich, am besten abwechselnd im belaubten und nicht belaubten Zustand. Die FLL-Richtlinien lassen unter günstigen Bedingungen (beispielsweise bei jungen, gesunden Bäumen in wenig besuchten Bereichen) auch Intervalle von bis zu drei Jahren zu.
Zum Abschluss der Kontrolle kommen wir natürlich auch der Dokumentationspflicht nach.
Zusatzkontrolle
Unabhängig von der Regelkontrolle wird die Zusatzkontrolle durchgeführt. Diese außerplanmäßige Sichtkontrolle ist dann erforderlich, wenn das Gehölz besonderen Einflüssen ausgesetzt war. Zu diesen Anlässen gehören beispielsweise Baumaßnahmen im direkten Umfeld oder auch extreme Wetterbedingungen.